Ein kurzer Abriss zur Erweiterung des Antisemitismusbegriffs
Dass der antisemitische Wahn auch ohne Juden und Jüdinnen existieren kann, ist eine altbekannte Tatsache; dass der antizionistische Wahn seine Kreise ebenso ohne den Staat Israel ziehen kann, hingegen nicht. Die tradierte Vorstellung eines sekundären Antisemitismus, wie sie die radikale Linke teilt, dessen Hass sich nach Auschwitz vom konkreten Objekt – den Juden und Jüdinnen – auf den Staat Israel verschoben habe, exponiert ein verkürztes Verständnis desselben, fungiert der Antizionismus in ihm schließlich, mal mehr, mal weniger, als abgeleitete Form eines primär ökonomisch zu begründenden Antisemitismus. Die Kehrseite einer solchen Argumentation ist dabei nicht selten die Auffassung, dass die antizionistische Ideologie mit dem realgeschichtlichen Ereignis der Staatsgründung Israels agglutiniert sei, dieses also die conditio sine qua non für jene darstelle. Der eigene Ausgangspunkt solcher Analysen eines sekundären Antisemitismus, der Staat Israel erfahre in der globalen Wahrnehmung eine ideologische Überdetermination, vermag auf dieser Ebene nicht kritisch eingeholt zu werden. Genau dies tut aber Not, gilt es doch dem grassierenden globalen Antizionismus mit einer theoretisch geschärften Kritik entgegenzutreten.
Eine transzendierende Kritik an solch insuffizientem Antisemitismusbegriff findet sich bei dem Theoretiker Joachim Bruhn in dessen Text „“Nichts gelernt und nichts vergessen”. Ein Schema zur Geschichte des Antizionismus in Deutschland“. Auf der „Dialektik von Bourgeois und Citoyen“ insistierend, hält Bruhn in ihm fest, dass der Antisemitismus immer auch sein „politisches Gesicht herauskehren“[1] muss. Anhand einer Rede Hitlers von 1920 rekurriert Bruhn darauf, dass bereits damals Hitler den Juden und Jüdinnen jede Form der Staatlichkeit in Palästina absprach. Sofern Bruhn nun auf der einen Seite auf die Gleichursprünglichkeit des Antisemitismus und Antizionismus Hitlers verweist, berührt er eine entscheidende Ebene der ideologischen Überdetermination, die mit letzterem und seinem Hass auf einen jüdischen Staat gegeben ist, obwohl dieser realgeschichtlich noch gar nicht existierte. Auf der anderen Seite verharrt Bruhn gleichwohl mit dieser Perspektive auf der Koppelung des Antizionismus an das historische Faktum der Staatsgründung, verhandelte die britische Mandatsmacht ja bereits am 2. November 1917 die Errichtung eines israelischen Staates.[2] Dass Bruhn dabei an anderer Stelle den Antizionismus als Resultat der „penetrante[n] Permanenz des Nullpunkts jeder Aufklärung“[3] begreift, verweist lediglich auf die innere Schranke der antideutschen Kritikfähigkeit, in der die Aufklärung(sphilosophie) bis in die Terminologie hinein in einen kontrafaktischen Gegensatz zu antizionistischer/antisemitischer Ideologiebildung gerückt wird.
Meiner Ansicht nach geht es in der Weiterentwicklung der Kritik antizionistischer Ideologie im Gegenteil nunmehr darum, ihre negative Kohärenz radikal auszuloten, das heißt ihre fetischistische Eigenständigkeit gegenüber der geschichtlichen Gründung des israelischen Staates zu prononcieren, die, das wird im Folgenden zu begründen sein, eben nicht an seine historische Faktizität gebunden ist. Allerdings gilt es dabei, die ideologiekritische Analyse des Antizionismus auf ein Gefilde auszuweiten, vor dem das antideutsche Bewusstsein gleichsam instinktiv zurückscheut. Es lässt sich nämlich bereits in dem Werk des Aufklärungsphilosophen Immanuel Kant jener pathogene Zwang herausdestillieren, der Juden und Jüdinnen sozusagen „a priori“ jedwede Fähigkeit zu einer organischen staatlichen Entwicklung abspricht. Manifest wird diese antizionistische Motivation[4] in seiner Schrift über „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“. In ihr expliziert der Aufklärer die Bedingung der Möglichkeit eines „ethische[n] gemeine[n] Wesen[s]“[5], das sich seine Gesetze nicht nur politisch als äußeren Zwang gibt, sondern auch eine moralische Gesinnung etabliert, die auf der Introjektion eben dieses Zwangs basiert. Dabei kontrastiert Kant ein „gutes“ und ein „böses“ Prinzip im Menschen, wobei nur durch die Überwindung des letzteren ein solches Gemeinwesen konstituiert werden könne. Entscheidend ist hierbei nun, dass er diesen Prinzipien den christlichen und den religiösen Glauben zuordnet, wobei, wie der Titel bereits evoziert, die Frage des Glaubens unter den Prämissen der Vernunft und der Frage nach der „eigentlichen“, das heißt moralischen Disposition von „Gemeinwesen“ verhandelt wird. „Uneigentlich“ in Bezug auf dieses organische, ethisch zu verfestigende „Gemeinwesen“ ist nach Kant das Judentum[6]: So habe Gott ihm auferlegt, „nur ein politisches, nicht ein ethisches gemeines Wesen“[7] gründen zu können. Der jüdische Staat war immer, ist immer und wird immer ein „uneigentlicher Staat“ sein, bloß politisch verfasst, ohne Befähigung zu einer moralischen Disposition. Die jüdische Nation ist keine genuine, sie ist eine „Nation von lauter Kaufleuten“, bar jeglicher Form der „bürgerlichen Ehre“.[8] Transferiert in den heutigen Jargon der AntizionistInnen, war sich bereits Kant bewusst, dass das jüdische „Gemeinwesen“ nur ein „Gebilde“ wird sein können.
Freilich sind diese kursorischen Überlegungen zu präzisieren und zu vertiefen[9], aber ersichtlich wird aus ihnen, dass sich die Motivation antizionistischer Ideologie nicht etwa an der faktischen Existenz des Staates Israels entzündet, sondern eine fetischistische Eigenständigkeit aufweist, die ihre Artikulation bereits vor der israelischen Staatsgründung präjudizierte. Dass im Werk Kants die Spaltung zwischen Rechts- und Moralphilosophie den Ausgangspunkt für seine antizionistische Ideologie liefert, verweist einmal mehr auf ihren persistenten Charakter, der aus der Präsumtion der bürgerlichen Vernunft und ihrer inhärenten Widersprüchlichkeit emaniert. Der perfiden Frage nach der berechtigten Kritik am Staat Israel, Signifikant einer antizionistischen Einstellung, muss dementsprechend entschieden entgegnet werden, dass dieser Staat bereits vor seiner Gründung Objekt antisemitischer Affekte war. Allein vor diesem Hintergrund ist ein Maßstab für die Kritik am bzw. für die Solidarität mit dem Staat der Juden und Jüdinnen gegeben.
Literaturliste:
Joachim Bruhn, “Nichts gelernt und nichts vergessen”. Ein Schema zur Geschichte des Antizionismus in Deutschland, auf: http://www.ca-ira.net/isf/beitraege/bruhn-nichts.gelernt.html.
Joachim Bruhn, „Nichts gelernt und nichts vergessen“, Vortrag auf http://audioarchiv.blogsport.de/2010/03/04/antizionismus-2/.
I. Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Stuttgart, 2007.
I. Kant, Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, Stuttgart, 2008.
Fußnoten
[1] http://www.ca-ira.net/isf/beitraege/bruhn-nichts.gelernt.html.
[2] Es sind hier auch die Arbeiten Olaf Kistenmachers zu nennen, die sich auf derselben Ebene der Argumentation wie Bruhn bewegen, wenn auch an einen anderen Gegenstand angelehnt, nämlich der deutschen KPD in den 20er Jahren. Obwohl ich erst nach dem Verfassen dieses Textes von den Arbeiten Kistenmachers erfahren habe, soll deren kritische Stoßrichtung hier nicht unerwähnt bleiben.
[3] Vgl. http://audioarchiv.blogsport.de/2010/03/04/antizionismus-2/, das Zitat fällt nach 35 Minuten und 45 Sekunden.
[4] Wenn ich im Folgenden den Terminus der „antizionistischen Ideologiebildung“ auch für den kantischen Antisemitismus verwende, soll damit nicht gesagt werden, dass dessen Hass auf Juden und Jüdinnen mit dem heutigen Antizionismus deckungsgleich ist, der sich ja in der Tat an der realen Existenz des Staates abarbeitet. Vielmehr soll darauf insistiert werden, dass schon vor der israelischen Staatsgründung das antizionistische Motiv existierte, ohne – um es noch einmal zu betonen – den heutigen Antizionismus und die damalige antizionistische Motivation in eins fallen zu lassen.
[5] I. Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Stuttgart, 2007, S.167.
[6] Es ist hierbei wesentlich festzuhalten, dass die Moralphilosophie Kants die Erweiterung seiner Rechtsphilosophie abgibt und demnach zentral für das philosophische Projekt der Legitimierung des bürgerlichen Staates ist. Über diesen Zusammenhang manifestiert sich dabei auch der kantische Antizionismus.
[7] I. Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Stuttgart, 2007, S.167.
[8] I. Kant, Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, Stuttgart, 2008, Fußnote S.136.
[9] Angedacht ist diese Vertiefung für die Exit!, Augabe 10, in der der kantische Antisemitismus/Antizionismus und Rassismus kritisch dargestellt werden soll.